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6.
August 2006
Kundgebung
und Mahnwache für Yusuf Karaca
Yusuf
Karaca darf nicht sterben!
Die
Anordnung von Haft zur Auslieferung eines anerkannten politischen
Flüchtlings an den Verfolgerstaat ist ein Justizskandal! Das
Oberlandesgericht Frankfurt treibt den türkischen Flüchtling
Yusuf Karaca zu einer Verzweiflungsaktion: nach über 70 Tagen
Hungerstreik droht sein Tod im Zentralkrankenhaus der Justizvollzugsanstalt
Kassel.
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Für
Yusuf Karaca, der sich gegen seine Abschiebehaft seit 73
Tagen im Hungerstreik befindet,
findet
am Dienstag den 8. August um 12.00 Uhr eine Kundgebung vor
dem Landgericht Kassel (Frankfurter Str. 7) statt. Eine
Mahnwache, sowie ein Infostand, werden ab 13.00 Uhr in der
Kasseler Innenstadt, am Friedrichsplatz zwischen dem Vodaphoneladen
und dem Café Alex, stattfinden.
Es
hat sich ein Bündnis gebildet, das die
sofortige Freilassung Yusuf Karacas
und
keine Aufweichung des Flüchtlingsstatus fordert.
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Was
muß passiert sein, wenn ein Mensch 3 Monate Inhaftierung nicht
mehr aushält und aus Furcht vor einer Auslieferung in die Türkei
seine Selbstzerstörung betreibt?
Yusuf
Karaca hat seine Erfahrungen in türkischer Haft beschrieben:

Ich
wurde im März des Jahres 1993 unter dem Vorwurf, Aktionist
der TKP(ML) zu sein, in Gewahrsam genommen. In der Zeit meiner Haft
in der Polizeiabteilung für politische Angelegenheiten wurde
ich unzählige Male mit Elektroschocks (am Geschlechtsorgan,
Zunge und Ohren) gefoltert. Mehrmals wurde ich am 'palästinensischen
Haken' aufgehängt [die Arme werden rücklings an einen
Stock gebunden und der Stock wird unter die Decket gezogen], mehrere
Tage musste ich ohne Schlaf und nackt an kalten Stellen verbringen.
Sie tauchten meinen Kopf ins Wasser, indem sie mir währenddessen
die Nasenlöcher zustopften. Ich wurde zu einsamen Orten gebracht
und mit dem Tode bedroht. Sie drohten mir damit, meine Familienangehörigen
der Folter auszusetzen und sie umzubringen. Sie legten mir Teilnahme
an Aktionen zur Last, mit denen ich nichts zu tun hatte, ... In
den über 9 Jahren, in denen ich mein Leben im Gefängnis
verbringen musste, wurde ich, wie jeder andere politische Gefangene,
Angriffen und Folterungen ausgesetzt. Jedes Mal wurden unsere Menschenrechte
mit Füßen getreten. Dutzende Freunde, die Angriffen ausgesetzt
waren, müssen für dauernd Körperschaden davontragen.
Uns wurden Krankenbehandlungen verweigert. ...."

Aufgrund
eines unter Folter erpressten Geständnisses war Yusuf Karaca
wegen des Vorwurfs der Beteiligung an terroristischen Aktivitäten
vom Staatssicherheitsgericht Izmir am 10.12.1996 zu lebenslanger
Haft verurteilt worden.
Staatssicherheitsgerichte
in der Türkei hatten mit richtigen Gerichten nur den Namen
gemein. Urteile wurden wegen der Gesinnung gefällt, Beweise
waren unwichtig oder durch Folter erpresst. Und gefoltert wurde
fast ausnahmslos. So wie einst der Volksgerichtshof in Nazi-Deutschland
waren die Staatssicherheitsgerichte Organe der türkischen Militärmachthaber.
Diese ließen in den 80er und 90er Jahren tausende von Menschen
ermorden und waren aufgrund ihrer Pogrome verantwortlich dafür,
daß hunderttausende Menschen, insbesondere solche kurdischer
Abstammung, ins Ausland fliehen mussten. Sowohl aufgrund des innenpolitischen
Drucks wie des diplomatischen Drucks der EU sind die Staatssicherheitsgerichte
inzwischen aufgelöst. Ihre Urteile gelten jedoch weiter.

Yusuf
Karaca hatte 2002 Haftverschonung zur medizinischen Behandlung erhalten.
Dies nutzte er zur Flucht nach Deutschland. In seinem Asylantrag
hat er seine Verurteilung" und sein Schicksal ausführlich
geschildert. Nach dreijähriger Prüfung hat ihn am 28.09.2005
das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine
dem Bundesinnenminister unterstellte Behörde als politischen
Flüchtling gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention
anerkannt. (Eine Anerkennung als Asylberechtigter schied nur deshalb
aus, weil er auf dem Landweg nach Deutschland eingereist war.)
Er
nahm an einem Integrationskurs teil und war bei der Sprachausbildung,
als er am 3. Mai festgenommen wurde.
Anlaß
ist ein Auslieferungsersuchen der Türkei, die den Entflohenen
wieder unter ihre Kontrolle haben will.
Daß
das Bundesjustizministerium und nachgeordnet das Hessische Landesjustizministerium
und die Hessische Generalstaatsanwaltschaft ein solches Ersuchen
schlichtweg durchwinken, das auf einem Urteil eines türkischen
Staatssicherheits"gerichts" beruht, ist der erste Skandal.
Die Pflege der guten wirtschaftlichen Beziehungen und der gemeinsame
Kampf gegen den Terrorismus" scheinen hier in den Institutionen
unserer Justiz das Erinnerungsvermögen an den Staatsterror
der Türkei gegen große Teile des eigenen Volkes getrübt
zu haben. Und eine gewisse Taubheit dazu verursacht haben, da die
EU-Kommission ja weiterhin die Menschenrechtsverletzungen durch
türkische Sicherheitskräfte" kritisiert
388 Einzelklagen vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte und zahlreiche Fälle von Folter und Misshandlungen
(Ende 2005).

Der
größere Skandal ist, daß die Richter Klaus Gürtler,
Pohl und Regine Enders-Kunze des 2. Strafsenats des OLG Frankfurt
vor ihrem Haftbeschluß darüber informiert waren, daß
durch die Anerkennung als Flüchtling ein absolutes gesetzliches
Auslieferungs- und Abschiebungshindernis besteht. Wenn dann trotzdem
Haft angeordnet wird, kann dies nur noch als Freiheitsberaubung
im Richteramt bewertet werden. Der Haftbeschluß strotzt vor
Zynismus, wenn es darin heißt Die Auslieferungshaft
ist erforderlich, weil die Gefahr fortbesteht, daß der Verfolgte
sich bei Haftverschonung dem Auslieferungsverfahren entziehen wird.
... Hinzu kommt, daß gerade die von dem Verfolgten vorgetragenen
Umstände, Herbeiführung des der Verurteilung zugrunde
liegenden Geständnisses durch Folter und weiterhin drohende
Folter, den Anreiz zur Flucht, um der Strafvollstreckung eines nach
Auffassung des Verurteilten auf einem erpressten Geständnis
beruhenden Urteils in der Türkei zu entgehen, deutlich werden
lassen."
Foltergefahr als Haftgrund das ist ein Novum deutscher Rechtsprechung.

Wenn
ein oberstes Landesgericht solch einen Beschluß fällt,
ist es dann verwunderlich, wenn der Betroffene in Panik gerät
und sich schon wieder halb in den Händen seiner Folterer wähnt?
Bundesjustizministerin
Zypries und Landesjustizminister Jürgen Banzer werden aufgerufen,
derartige Auslieferungsersuchen, die auf Urteilen von türkischen
Staatssicherheitsgerichten basieren, sofort zurückzuweisen
und den Hessischen Generalstaatsanwalt Dieter Anders anzuweisen,
den Haftantrag im Fall Karaca unverzüglich zurückzunehmen.
Und die Richter des Oberlandesgerichts sollten vor ihrer angekündigten
abschließenden
Entscheidung noch einmal die Gesetzbücher in die Hand nehmen
und beispielsweise den § 60 des Aufenthaltsgesetzes
lesen. Über die Frage, ob der darin garantierte Flüchtlingsschutz
Yusuf Karaca erhalten bleibt, haben die Richter Gürtler, Pohl
und Enders-Kunze glücklicherweise kein Recht zu entscheiden.
Wir
bitten Euch eindringlich, Euch für die Freilassung und die
Aufhebung der Auslieferungsandrohung einzusetzen. Bitte fordert
die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf, die Auslieferung
zu verhindern:
Brigitte
Zypries
Bundesministerium der Justiz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Telefon: (0 18 88) - 5 80 - 0
Telefax: (0 18 88) - 5 80 - 95 25
poststelle@bmj.bund.de
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zur
Ergänzung:
Hilferuf
von Yusuf Karaca :
An
die Presse und Öffentlichkeit
Ich
wurde im März des Jahres 1993 durch Komplotte der Polizei
mit dem Vorwurf, Aktionist der TKP(ML) zu sein, in Gewahrsam
genommen. In der Zeit meiner Haft in der Polizeiabteilung
für politische Angelegenheiten wurde ich unzählige
Male mit. Elektroschocks (am Geschlechtsorgan, Zunge und
Ohren) gefoltert. Mehrmals wurde ich am 'palästinensichen
Hacken' aufgehängt, mehrere Tage musste ich ohne Schlaf
und nackt an kalten Stellen verbringen. Sie tauchten meinen
Kopf ins Wasser, indem sie mir währenddessen die Nasenlöcher
zustopften. Ich wurde zu einsamen Orten gebracht und mit
demTode bedroht. Sie drohten mir damit, meine Familienangehörigen
der Folter auszusetzen und sie umzubringen. Sie legten mir
Teilnahme an Aktionen zur Last, mit denen ich nichts zu
tun hatte, und aufgrund dieser polizeilichen Protokolle
wurde von dem sogenannten Militärgericht DGM Haftbefehl
erlassen.

In den 10 Jahren, in denen ich mein Leben im Gefängnis
verbringen musste, wurde ich, wie jeder anderer politische
Gefangene, Angriffen und Folterungen ausgesetzt. Jedes Mal
wurden unsere Menschenrechte mit Füßen getreten.
Dutzende Freunde, die Angriffen ausgesetzt waren, müssen
für dauernd Körperschaden davontragen. Uns wurden
Krankenbehandlungen verweigert. Neben mehreren Todesfasten
(von 20, 30, 40 Tagen) habe ich insgesamt zwischen 500 und
550 Tagen an Hungerstreiks teilgenommen. Mir wurde eine
Verteidigung vor dem Staatssicherheitsgericht niemals gewährt.
In allen meinen schriftlichen Stellungnahmen habe ich jedes
Mal betont, dass meine Aussagen bei der Polizei unter Folteranwendung
zustande gekommen sind. Obwohl ich beim Gericht mehrmals
vor den Augen der Richter und Staatsanwälte von Polizisten
angegriffen wurde, wurde weder diesbezüglich ein Protokoll
angefertigt, noch gegen sie eine Anzeige erstattet. Schließlich
wurde ich aufgrund von falschen Aussageprotokollen der Polizei
durch das Militärgericht (DGM) zur lebenslänglichen
Freiheitsstrafe verurteilt.

Ich habe freiwillig an Todesfasten gegen Todeszellen des
F-Typ-Gefängnisses teilgenommen. Die Grausamkeit am
19.12.2000, die als "Blutiger Einsatz" in die
Geschichte eingegangen ist, habe ich am eigenen Leib erlebt.
Obwohl wir uns am 55. Tag des Todesfastens befanden, wurden
wir bei der blutigen Operation, bei der jede Art von Sprengsätzen
und Folterungen angewandt wurden, 24 Stunden lang mit Handschellen
festgehalten und verlegt. Da dabei unsere Hände zu
fest angeschnallt waren, bekamen viele von uns Wundbrände
an Handgelenken. Als wir dann in F-Typ-Gefängnissen
ankamen, wurden wir mit "Willkommenprügeln"
empfangen. 200 Tage lang machte ich bei den Todesfasten
mit. In dieser Zeit wurden sowohl die Todesfastenden wie
ich als auch diejenigen, die nicht daran teilgenommen hatten,
unwürdigen Behandlungen ausgesetzt. Nach den Todesfasten
wog ich nur noch 35 Kg, obwohl ich zuvor 70 Kg. gewogen
habe. Auf Grund der vorsätzlichen und falschen medizinischen
Intervenierung habe ich für dauerhaft Körperschäden
davongetragen. Wegen der entstandenen Krankheit namens "Wernicke
Korsakoff" und weiterer Krankheiten sowie den gerichtsmedizinischen
Attesten wurde ich vorläufig für 6 Monate aus
der Haft entlassen. Am Ende war meine Jugend, meine Träume
und Gesundheit ruiniert gewesen. Die 10jährige Haft
hinterließ bei mir Spuren von Folterungen, Operationen
und Alpträume. Mein Gedächtnis war weg, es blieben
nur noch Folterungen, Todesfasten und Grausamkeiten. Und
mein Leben in Begleitung von Alpträumen geht weiter.

Wegen gesundheitlicher Probleme und, um in einer freien
Welt zu leben, bin ich im Jahre 2002 in die Bundesrepublik
Deutschland gekommen und habe Asyl beantragt. Meinem Antrag
auf politisches Asyl wurde stattgegeben. Ich bekam eine
Wohnung und wurde zu einem Deutschkurs geschickt. Trotz
meiner Krankheiten habe ich mich an das Arbeitsamt gewandt,
um täglich 4 Stunden zu arbeiten. Während ich
den Deutschkurs besuchte, wurde ich aufgrund des Auslieferungsersuchens
der Türkei durch einen Beschluss des OLG Frankfurt
am 03.05.2006 festgenommen. Ich will darauf hinweisen, dass
ich bis zum Tag meiner Festnahme noch von 4 verschiedenen
Ärzten behandelt wurde. Ich lebe in Alpträumen,
wegen der Krankheit "Wernicke Karsakoff" bin ich
sowohl psychologisch als auch körperlich am Ende. Der
deutsche Staat, der sich als demokratischer Rechtsstaat
bezeichnet, hat zum Schutze von politischen Menschen und
Folteropfern internationale Verträge unterschrieben.
Heute werde ich wie ein Terrorist behandelt. Ich bin kein
Terrorist, ich bin ein politischer Mensch. Wer ist der faschistische
türkische Staat, der meine Auslieferung beantragt hat?
Er ist der Staat, der gegen Hunderte von Schriftstellern
und Intellektuellen Verfahren eingeleitet, sie wegen ihrer
demokratischen Haltung jahrelang im Gefängnis festgehalten
hat, sowie das kurdische Volk und die Werktätigen Unterdrückungen,
Folterungen und Massakern aussetzt. Mit Lügen wie Demokratisierungsprozess,
Einleitung von Reformen und EU-Beitritt kann man das wahre
Gesicht des türkischen Staates, nämlich die von
ihm angewandten Massaker und Unterdrückungen nicht
verstecken. Das wäre, als würde man ein rostiges
Eisen mit Farbe überziehen und vorzeigen, so ist die
türkische Demokratie. In den türkischen Gefängnissen
herrscht zunehmend Isolation, Unterdrückung und Folter.

Wenn in türkischen Gefängnissen Selbstmorde vorkommen,
Todesfasten stattfinden, und draußen Rechtsanwälte
und Menschen vom Volk mit Todesfasten beginnen, ist dies
ein Indiz dafür, dass in diesen Gefängnissen Isolation,
Unterdrückung und Folter weiter praktiziert wird.

Ich frage den deutschen Staat: Warum wird die Türkei
immer noch beim Europäischen Gericht für Menschenrechte
wegen Menschenrechtsverletzungen verurteilt? Es ist so,
Folterungen, Unterdrückung und Massaker sind weiterhin
auf der Tagesordnung. Ich frage: Warum wurden die Staatssicherheitsgerichte
(DGM), die uns verurteilt haben, abgeschafft? Die Antwort
wäre: Die DGM's waren nicht unabhängig, sie waren
Militärgerichte und haben Menschen anhand der unter
Folter angefertigten Aussagen verurteilt. Ich befinde mich
seit 25 Tagen in einer Zelle, mein Leben ist ruiniert, ich
habe Alpträume und bin am Ende. Es bleibt lediglich
ein einziger Weg übrig. Entweder der Tod oder die Freiheit.
Ich will nicht sterben. Ich bin für ein ehrenwürdiges
Leben. Anstelle so zu leben, in den Todeszellen der türkischen
Gefängnisse jeden Tag Isolation, Unterdrückung
und Folter zu erleben, hat für mich ein ehrenwürdiger
Tod eine bessere Bedeutung.
Wenn der deutsche Staat dem Auslieferungsantrag des türkischen
Staates stattgibt, schafft er damit den demokratischen Rechtsstaat
ab. Ich sage folgendes: Sie sind in ihren Entscheidungen
frei. Aber im Falle einer Auslieferung oder weiterer Haft
hier ist der deutsche Staat, der mir politisches Asyl gewährt
hat, verantwortlich für mein Leben und Gesundheit.

Gegen die rechtswidrige Festnahme und bis zur Erlangung
meiner Freiheit beginne ich ab dem 25.05.2006 mit einem
Todesfasten. Und die Türkei kann nur meine Leiche ausgeliefert
bekommen. Ich rufe alle demokratischen Menschen und Institutionen
zur Solidarität auf Schweigt nicht! Wenn Ihr schweigt,
dann seit Ihr dann dran!
Freundliche
Grüße
Yusuf
Karaca
Dem
kurdischen Flüchtling Yusuf Karaca droht die Auslieferung
an die Türkei
Skandalöse
Gerichtsentscheidung: OLG Frankfurt verharmlost Folter
PRO ASYL fordert die sofortige Freilassung
Dem
in Deutschland anerkannten kurdischen Flüchtling Yusuf
Karaca droht die Auslieferung an die Türkei. Er sitzt
seit dem 3. Mai 2006 in Auslieferungshaft. Das zuständige
Gericht, das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, hat am 23.
Mai 2006, wie jetzt bekannt wurde, die Auslieferungshaft
mit einem skandalösen Beschluss bestätigt.

Yusuf
Karaca wurde in Deutschland als Flüchtling im Sinne
der Genfer Flüchtlingskonvention rechtskräftig
anerkannt. Sowohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
als auch das Verwaltungsgericht Frankfurt stellten fest,
dass er in der Türkei politisch verfolgt worden ist.
Herr Karaca hatte 10 Jahre lang in der Türkei aufgrund
eines erfolterten Geständnisses im Gefängnis gesessen.
Herr Karaca schildert in einer Erklärung an die Presse
vom 1.6.2006 die erlebte Folter: "In der Zeit in meiner
Haft in der Polizeiabteilung für politische Angelegenheiten
wurde ich unzählige Male mit Elektroschocks (an Geschlechtsorganen,
Zunge und Ohren) gefoltert. Mehrmals wurde ich am 'palästinensischen
Haken' aufgehängt, mehrere Tage musste ich ohne Schlaf
und nackt an kalten Stellen verbringen. Sie tauchten meinen
Kopf ins Wasser, indem sie mir währenddessen die Nasenlöcher
zustopften. Ich wurde zu einsamen Orten gebracht und mit
dem Tode bedroht. Sie drohten mir damit, meine Familienangehörigen
der Folter auszusetzen und sie umzubringen." Herr Karaca
gibt weiter an, dass er auch in der 10 Jahre dauernden Strafhaft
immer wieder Angriffen und Folter ausgesetzt war. Erst als
die Haft unterbrochen wurde, weil er wegen dauerhafter Nahrungsverweigerung
(so genanntes "Todesfasten") medizinisch behandelt
werden musste, gelang ihm die Flucht. In Deutschland hat
er den Flüchtlingsstatus am 28.9.2005 erhalten.

Die
vom OLG Frankfurt nun getroffene Entscheidung ignoriert
die Flüchtlingsanerkennung vollständig. Die Vorwürfe
des türkischen Staates gegenüber Yusuf Karaca
werden ungeprüft übernommen und zur Grundlage
der Auslieferungshaft gemacht. Die Tatsache, dass Herr Karaca
als Flüchtling anerkannt wurde, wird nicht erwähnt.
Als
Haftgrund wird Fluchtgefahr angeführt. Zur Fluchtgefahr
argumentiert das OLG Frankfurt mit kaum zu überbietendem
Zynismus. Die Gefahr, erneut gefoltert zu werden, wird als
Anreiz gewertet, sich dem Auslieferungsverfahren zu entziehen:
"Hinzu kommt, dass gerade die von dem Verfolgten vorgetragenen
Umstände, Herbeiführung des der Verurteilung zugrunde
liegenden Geständnisses durch Folter und weiterhin
drohende Folter, den Anreiz zur Flucht, um der Strafvollstreckung
eines nach Auffassung des Verurteilten auf einem erpressten
Geständnis beruhenden Urteils in der Türkei zu
entgehen, deutlich werden lassen." (OLG Frankfurt,
Beschluss v. 23.5.2006, Az. 2 Ausl A 36/06).

Hier
werden menschenrechtlichen Maßstäbe völlig
ad absurdum geführt. Das OLG Frankfurt verkennt, dass
Herr Karaca wegen der drohenden Folter und aufgrund des
unfairen Verfahrens nach der Europäischen Menschenrechtskonvention
auf keinen Fall ausgeliefert werden darf. "Die Entscheidung
des OLG Frankfurt offenbart unglaubliche Gleichgültigkeit
gegenüber Folteropfern", so Marei Pelzer von PRO
ASYL.
In
seinem Beschluss fordert das OLG Frankfurt die Zusicherung
von Seiten des türkischen Staates, dass Herr Karaca
seine Haft in einem Gefängnis Typ F fortsetzt und dass
die deutsche Botschaft Gelegenheit erhält, den Inhaftierten
aufzusuchen und sich über die konkreten Haftbedingungen
zu informieren. In einem Typ F-Gefängnis war Herr Karaca
aber bereits vor seiner Flucht inhaftiert - in solch einem
Gefängnis hat er Misshandlungen erlitten. Welchen Sinn
soll eine Zusicherung des türkischen Staates machen,
ihn abermals in einem solchen Gefängnis zu inhaftieren?
In
einem Anfang des Jahres veröffentlichten Gutachten
zur "Rechtsstaatlichkeit politischer Verfahren in der
Türkei" kommt der Türkeiexperte Helmut Oberdiek
zu dem Ergebnis, dass trotz Abschaffung der Staatssicherheitsgerichte
erfolterte Geständnisse noch immer vor den Gerichten
als Beweise zugelassen werden. Eine Aussicht auf ein faires
Verfahren bestehe damit nicht.
PRO
ASYL fordert, dass Herr Karaca umgehend aus der Auslieferungshaft
entlassen wird. Als anerkannter Flüchtling ist er dem
Schutz des deutschen Staates unterstellt.
Das
Bundesjustizministerium ist im Auslieferungsverfahren die
letzte Instanz, die über die Zulässigkeit der
Auslieferung entscheidet. PRO ASYL fordert die Bundesjustizministerin
Zypries auf, die Auslieferung zu verhindern.
gez.
Marei Pelzer, Referentin
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