6. August 2006
Kundgebung und Mahnwache für Yusuf Karaca
Yusuf Karaca darf nicht sterben!
Die Anordnung von Haft zur Auslieferung eines anerkannten politischen Flüchtlings an den Verfolgerstaat ist ein Justizskandal! Das Oberlandesgericht Frankfurt treibt den türkischen Flüchtling Yusuf Karaca zu einer Verzweiflungsaktion: nach über 70 Tagen Hungerstreik droht sein Tod im Zentralkrankenhaus der Justizvollzugsanstalt Kassel.
Für Yusuf Karaca, der sich gegen seine Abschiebehaft seit 73 Tagen im Hungerstreik befindet,
findet am Dienstag den 8. August um 12.00 Uhr eine Kundgebung vor dem Landgericht Kassel (Frankfurter Str. 7) statt. Eine Mahnwache, sowie ein Infostand, werden ab 13.00 Uhr in der Kasseler Innenstadt, am Friedrichsplatz zwischen dem Vodaphoneladen und dem Café Alex, stattfinden.
Es hat sich ein Bündnis gebildet, das die sofortige Freilassung Yusuf Karacas
und keine Aufweichung des Flüchtlingsstatus fordert.
Was muß passiert sein, wenn ein Mensch 3 Monate Inhaftierung nicht mehr aushält und aus Furcht vor einer Auslieferung in die Türkei seine Selbstzerstörung betreibt?
Yusuf Karaca hat seine Erfahrungen in türkischer Haft beschrieben:
„Ich wurde im März des Jahres 1993 unter dem Vorwurf, Aktionist der TKP(ML) zu sein, in Gewahrsam genommen. In der Zeit meiner Haft in der Polizeiabteilung für politische Angelegenheiten wurde ich unzählige Male mit Elektroschocks (am Geschlechtsorgan, Zunge und Ohren) gefoltert. Mehrmals wurde ich am 'palästinensischen Haken' aufgehängt [die Arme werden rücklings an einen Stock gebunden und der Stock wird unter die Decket gezogen], mehrere Tage musste ich ohne Schlaf und nackt an kalten Stellen verbringen. Sie tauchten meinen Kopf ins Wasser, indem sie mir währenddessen die Nasenlöcher zustopften. Ich wurde zu einsamen Orten gebracht und mit dem Tode bedroht. Sie drohten mir damit, meine Familienangehörigen der Folter auszusetzen und sie umzubringen. Sie legten mir Teilnahme an Aktionen zur Last, mit denen ich nichts zu tun hatte, ... In den über 9 Jahren, in denen ich mein Leben im Gefängnis verbringen musste, wurde ich, wie jeder andere politische Gefangene, Angriffen und Folterungen ausgesetzt. Jedes Mal wurden unsere Menschenrechte mit Füßen getreten. Dutzende Freunde, die Angriffen ausgesetzt waren, müssen für dauernd Körperschaden davontragen. Uns wurden Krankenbehandlungen verweigert. ...."
Aufgrund eines unter Folter erpressten Geständnisses war Yusuf Karaca wegen des Vorwurfs der Beteiligung an terroristischen Aktivitäten vom Staatssicherheitsgericht Izmir am 10.12.1996 zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Staatssicherheitsgerichte in der Türkei hatten mit richtigen Gerichten nur den Namen gemein. Urteile wurden wegen der Gesinnung gefällt, Beweise waren unwichtig oder durch Folter erpresst. Und gefoltert wurde fast ausnahmslos. So wie einst der Volksgerichtshof in Nazi-Deutschland waren die Staatssicherheitsgerichte Organe der türkischen Militärmachthaber. Diese ließen in den 80er und 90er Jahren tausende von Menschen ermorden und waren aufgrund ihrer Pogrome verantwortlich dafür, daß hunderttausende Menschen, insbesondere solche kurdischer Abstammung, ins Ausland fliehen mussten. Sowohl aufgrund des innenpolitischen Drucks wie des diplomatischen Drucks der EU sind die Staatssicherheitsgerichte inzwischen aufgelöst. Ihre Urteile gelten jedoch weiter.
Yusuf Karaca hatte 2002 Haftverschonung zur medizinischen Behandlung erhalten. Dies nutzte er zur Flucht nach Deutschland. In seinem Asylantrag hat er seine „Verurteilung" und sein Schicksal ausführlich geschildert. Nach dreijähriger Prüfung hat ihn am 28.09.2005 das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – eine dem Bundesinnenminister unterstellte Behörde – als politischen Flüchtling gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt. (Eine Anerkennung als Asylberechtigter schied nur deshalb aus, weil er auf dem Landweg nach Deutschland eingereist war.)
Er nahm an einem Integrationskurs teil und war bei der Sprachausbildung, als er am 3. Mai festgenommen wurde.
Anlaß ist ein Auslieferungsersuchen der Türkei, die den Entflohenen wieder unter ihre Kontrolle haben will.
Daß das Bundesjustizministerium und nachgeordnet das Hessische Landesjustizministerium und die Hessische Generalstaatsanwaltschaft ein solches Ersuchen schlichtweg durchwinken, das auf einem Urteil eines türkischen Staatssicherheits"gerichts" beruht, ist der erste Skandal. Die Pflege der guten wirtschaftlichen Beziehungen und der gemeinsame „Kampf gegen den Terrorismus" scheinen hier in den Institutionen unserer Justiz das Erinnerungsvermögen an den Staatsterror der Türkei gegen große Teile des eigenen Volkes getrübt zu haben. Und eine gewisse Taubheit dazu verursacht haben, da die EU-Kommission ja weiterhin die Menschenrechtsverletzungen durch türkische „Sicherheitskräfte" kritisiert – 388 Einzelklagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und zahlreiche Fälle von Folter und Misshandlungen (Ende 2005).
Der größere Skandal ist, daß die Richter Klaus Gürtler, Pohl und Regine Enders-Kunze des 2. Strafsenats des OLG Frankfurt vor ihrem Haftbeschluß darüber informiert waren, daß durch die Anerkennung als Flüchtling ein absolutes gesetzliches Auslieferungs- und Abschiebungshindernis besteht. Wenn dann trotzdem Haft angeordnet wird, kann dies nur noch als Freiheitsberaubung im Richteramt bewertet werden. Der Haftbeschluß strotzt vor Zynismus, wenn es darin heißt „Die Auslieferungshaft ist erforderlich, weil die Gefahr fortbesteht, daß der Verfolgte sich bei Haftverschonung dem Auslieferungsverfahren entziehen wird. ... Hinzu kommt, daß gerade die von dem Verfolgten vorgetragenen Umstände, Herbeiführung des der Verurteilung zugrunde liegenden Geständnisses durch Folter und weiterhin drohende Folter, den Anreiz zur Flucht, um der Strafvollstreckung eines nach Auffassung des Verurteilten auf einem erpressten Geständnis beruhenden Urteils in der Türkei zu entgehen, deutlich werden lassen."
Foltergefahr als Haftgrund – das ist ein Novum deutscher Rechtsprechung.
Wenn ein oberstes Landesgericht solch einen Beschluß fällt, ist es dann verwunderlich, wenn der Betroffene in Panik gerät und sich schon wieder halb in den Händen seiner Folterer wähnt?
Bundesjustizministerin Zypries und Landesjustizminister Jürgen Banzer werden aufgerufen, derartige Auslieferungsersuchen, die auf Urteilen von türkischen Staatssicherheitsgerichten basieren, sofort zurückzuweisen und den Hessischen Generalstaatsanwalt Dieter Anders anzuweisen, den Haftantrag im Fall Karaca unverzüglich zurückzunehmen. Und die Richter des Oberlandesgerichts sollten vor ihrer angekündigten abschließenden
Entscheidung noch einmal die Gesetzbücher in die Hand nehmen – und beispielsweise den § 60 des Aufenthaltsgesetzes lesen. Über die Frage, ob der darin garantierte Flüchtlingsschutz Yusuf Karaca erhalten bleibt, haben die Richter Gürtler, Pohl und Enders-Kunze glücklicherweise kein Recht zu entscheiden.
Wir bitten Euch eindringlich, Euch für die Freilassung und die Aufhebung der Auslieferungsandrohung einzusetzen. Bitte fordert die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf, die Auslieferung zu verhindern:
Brigitte Zypries
Bundesministerium der Justiz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

Telefon: (0 18 88) - 5 80 - 0
Telefax: (0 18 88) - 5 80 - 95 25

poststelle@bmj.bund.de
Bitte senden Sie uns eine Kopie Ihres Schreibens per e-Mail zu: info-yusuf@gmx.de
zur Ergänzung:
Hilferuf von Yusuf Karaca :
An die Presse und Öffentlichkeit
Ich wurde im März des Jahres 1993 durch Komplotte der Polizei mit dem Vorwurf, Aktionist der TKP(ML) zu sein, in Gewahrsam genommen. In der Zeit meiner Haft in der Polizeiabteilung für politische Angelegenheiten wurde ich unzählige Male mit. Elektroschocks (am Geschlechtsorgan, Zunge und Ohren) gefoltert. Mehrmals wurde ich am 'palästinensichen Hacken' aufgehängt, mehrere Tage musste ich ohne Schlaf und nackt an kalten Stellen verbringen. Sie tauchten meinen Kopf ins Wasser, indem sie mir währenddessen die Nasenlöcher zustopften. Ich wurde zu einsamen Orten gebracht und mit demTode bedroht. Sie drohten mir damit, meine Familienangehörigen der Folter auszusetzen und sie umzubringen. Sie legten mir Teilnahme an Aktionen zur Last, mit denen ich nichts zu tun hatte, und aufgrund dieser polizeilichen Protokolle wurde von dem sogenannten Militärgericht DGM Haftbefehl erlassen.

In den 10 Jahren, in denen ich mein Leben im Gefängnis verbringen musste, wurde ich, wie jeder anderer politische Gefangene, Angriffen und Folterungen ausgesetzt. Jedes Mal wurden unsere Menschenrechte mit Füßen getreten. Dutzende Freunde, die Angriffen ausgesetzt waren, müssen für dauernd Körperschaden davontragen. Uns wurden Krankenbehandlungen verweigert. Neben mehreren Todesfasten (von 20, 30, 40 Tagen) habe ich insgesamt zwischen 500 und 550 Tagen an Hungerstreiks teilgenommen. Mir wurde eine Verteidigung vor dem Staatssicherheitsgericht niemals gewährt. In allen meinen schriftlichen Stellungnahmen habe ich jedes Mal betont, dass meine Aussagen bei der Polizei unter Folteranwendung zustande gekommen sind. Obwohl ich beim Gericht mehrmals vor den Augen der Richter und Staatsanwälte von Polizisten angegriffen wurde, wurde weder diesbezüglich ein Protokoll angefertigt, noch gegen sie eine Anzeige erstattet. Schließlich wurde ich aufgrund von falschen Aussageprotokollen der Polizei durch das Militärgericht (DGM) zur lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.

Ich habe freiwillig an Todesfasten gegen Todeszellen des F-Typ-Gefängnisses teilgenommen. Die Grausamkeit am 19.12.2000, die als "Blutiger Einsatz" in die Geschichte eingegangen ist, habe ich am eigenen Leib erlebt. Obwohl wir uns am 55. Tag des Todesfastens befanden, wurden wir bei der blutigen Operation, bei der jede Art von Sprengsätzen und Folterungen angewandt wurden, 24 Stunden lang mit Handschellen festgehalten und verlegt. Da dabei unsere Hände zu fest angeschnallt waren, bekamen viele von uns Wundbrände an Handgelenken. Als wir dann in F-Typ-Gefängnissen ankamen, wurden wir mit "Willkommenprügeln" empfangen. 200 Tage lang machte ich bei den Todesfasten mit. In dieser Zeit wurden sowohl die Todesfastenden wie ich als auch diejenigen, die nicht daran teilgenommen hatten, unwürdigen Behandlungen ausgesetzt. Nach den Todesfasten wog ich nur noch 35 Kg, obwohl ich zuvor 70 Kg. gewogen habe. Auf Grund der vorsätzlichen und falschen medizinischen Intervenierung habe ich für dauerhaft Körperschäden davongetragen. Wegen der entstandenen Krankheit namens "Wernicke Korsakoff" und weiterer Krankheiten sowie den gerichtsmedizinischen Attesten wurde ich vorläufig für 6 Monate aus der Haft entlassen. Am Ende war meine Jugend, meine Träume und Gesundheit ruiniert gewesen. Die 10jährige Haft hinterließ bei mir Spuren von Folterungen, Operationen und Alpträume. Mein Gedächtnis war weg, es blieben nur noch Folterungen, Todesfasten und Grausamkeiten. Und mein Leben in Begleitung von Alpträumen geht weiter.

Wegen gesundheitlicher Probleme und, um in einer freien Welt zu leben, bin ich im Jahre 2002 in die Bundesrepublik Deutschland gekommen und habe Asyl beantragt. Meinem Antrag auf politisches Asyl wurde stattgegeben. Ich bekam eine Wohnung und wurde zu einem Deutschkurs geschickt. Trotz meiner Krankheiten habe ich mich an das Arbeitsamt gewandt, um täglich 4 Stunden zu arbeiten. Während ich den Deutschkurs besuchte, wurde ich aufgrund des Auslieferungsersuchens der Türkei durch einen Beschluss des OLG Frankfurt am 03.05.2006 festgenommen. Ich will darauf hinweisen, dass ich bis zum Tag meiner Festnahme noch von 4 verschiedenen Ärzten behandelt wurde. Ich lebe in Alpträumen, wegen der Krankheit "Wernicke Karsakoff" bin ich sowohl psychologisch als auch körperlich am Ende. Der deutsche Staat, der sich als demokratischer Rechtsstaat bezeichnet, hat zum Schutze von politischen Menschen und Folteropfern internationale Verträge unterschrieben. Heute werde ich wie ein Terrorist behandelt. Ich bin kein Terrorist, ich bin ein politischer Mensch. Wer ist der faschistische türkische Staat, der meine Auslieferung beantragt hat? Er ist der Staat, der gegen Hunderte von Schriftstellern und Intellektuellen Verfahren eingeleitet, sie wegen ihrer demokratischen Haltung jahrelang im Gefängnis festgehalten hat, sowie das kurdische Volk und die Werktätigen Unterdrückungen, Folterungen und Massakern aussetzt. Mit Lügen wie Demokratisierungsprozess, Einleitung von Reformen und EU-Beitritt kann man das wahre Gesicht des türkischen Staates, nämlich die von ihm angewandten Massaker und Unterdrückungen nicht verstecken. Das wäre, als würde man ein rostiges Eisen mit Farbe überziehen und vorzeigen, so ist die türkische Demokratie. In den türkischen Gefängnissen herrscht zunehmend Isolation, Unterdrückung und Folter.

Wenn in türkischen Gefängnissen Selbstmorde vorkommen, Todesfasten stattfinden, und draußen Rechtsanwälte und Menschen vom Volk mit Todesfasten beginnen, ist dies ein Indiz dafür, dass in diesen Gefängnissen Isolation, Unterdrückung und Folter weiter praktiziert wird.

Ich frage den deutschen Staat: Warum wird die Türkei immer noch beim Europäischen Gericht für Menschenrechte wegen Menschenrechtsverletzungen verurteilt? Es ist so, Folterungen, Unterdrückung und Massaker sind weiterhin auf der Tagesordnung. Ich frage: Warum wurden die Staatssicherheitsgerichte (DGM), die uns verurteilt haben, abgeschafft? Die Antwort wäre: Die DGM's waren nicht unabhängig, sie waren Militärgerichte und haben Menschen anhand der unter Folter angefertigten Aussagen verurteilt. Ich befinde mich seit 25 Tagen in einer Zelle, mein Leben ist ruiniert, ich habe Alpträume und bin am Ende. Es bleibt lediglich ein einziger Weg übrig. Entweder der Tod oder die Freiheit. Ich will nicht sterben. Ich bin für ein ehrenwürdiges Leben. Anstelle so zu leben, in den Todeszellen der türkischen Gefängnisse jeden Tag Isolation, Unterdrückung und Folter zu erleben, hat für mich ein ehrenwürdiger Tod eine bessere Bedeutung.
Wenn der deutsche Staat dem Auslieferungsantrag des türkischen Staates stattgibt, schafft er damit den demokratischen Rechtsstaat ab. Ich sage folgendes: Sie sind in ihren Entscheidungen frei. Aber im Falle einer Auslieferung oder weiterer Haft hier ist der deutsche Staat, der mir politisches Asyl gewährt hat, verantwortlich für mein Leben und Gesundheit.

Gegen die rechtswidrige Festnahme und bis zur Erlangung meiner Freiheit beginne ich ab dem 25.05.2006 mit einem Todesfasten. Und die Türkei kann nur meine Leiche ausgeliefert bekommen. Ich rufe alle demokratischen Menschen und Institutionen zur Solidarität auf Schweigt nicht! Wenn Ihr schweigt, dann seit Ihr dann dran!

Freundliche Grüße
Yusuf Karaca
Presseerklärung von PRO ASYL www.proasyl.de :
Dem kurdischen Flüchtling Yusuf Karaca droht die Auslieferung an die Türkei

Skandalöse Gerichtsentscheidung: OLG Frankfurt verharmlost Folter
PRO ASYL fordert die sofortige Freilassung
Dem in Deutschland anerkannten kurdischen Flüchtling Yusuf Karaca droht die Auslieferung an die Türkei. Er sitzt seit dem 3. Mai 2006 in Auslieferungshaft. Das zuständige Gericht, das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, hat am 23. Mai 2006, wie jetzt bekannt wurde, die Auslieferungshaft mit einem skandalösen Beschluss bestätigt.
Yusuf Karaca wurde in Deutschland als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention rechtskräftig anerkannt. Sowohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als auch das Verwaltungsgericht Frankfurt stellten fest, dass er in der Türkei politisch verfolgt worden ist. Herr Karaca hatte 10 Jahre lang in der Türkei aufgrund eines erfolterten Geständnisses im Gefängnis gesessen. Herr Karaca schildert in einer Erklärung an die Presse vom 1.6.2006 die erlebte Folter: "In der Zeit in meiner Haft in der Polizeiabteilung für politische Angelegenheiten wurde ich unzählige Male mit Elektroschocks (an Geschlechtsorganen, Zunge und Ohren) gefoltert. Mehrmals wurde ich am 'palästinensischen Haken' aufgehängt, mehrere Tage musste ich ohne Schlaf und nackt an kalten Stellen verbringen. Sie tauchten meinen Kopf ins Wasser, indem sie mir währenddessen die Nasenlöcher zustopften. Ich wurde zu einsamen Orten gebracht und mit dem Tode bedroht. Sie drohten mir damit, meine Familienangehörigen der Folter auszusetzen und sie umzubringen." Herr Karaca gibt weiter an, dass er auch in der 10 Jahre dauernden Strafhaft immer wieder Angriffen und Folter ausgesetzt war. Erst als die Haft unterbrochen wurde, weil er wegen dauerhafter Nahrungsverweigerung (so genanntes "Todesfasten") medizinisch behandelt werden musste, gelang ihm die Flucht. In Deutschland hat er den Flüchtlingsstatus am 28.9.2005 erhalten.
Die vom OLG Frankfurt nun getroffene Entscheidung ignoriert die Flüchtlingsanerkennung vollständig. Die Vorwürfe des türkischen Staates gegenüber Yusuf Karaca werden ungeprüft übernommen und zur Grundlage der Auslieferungshaft gemacht. Die Tatsache, dass Herr Karaca als Flüchtling anerkannt wurde, wird nicht erwähnt.
Als Haftgrund wird Fluchtgefahr angeführt. Zur Fluchtgefahr argumentiert das OLG Frankfurt mit kaum zu überbietendem Zynismus. Die Gefahr, erneut gefoltert zu werden, wird als Anreiz gewertet, sich dem Auslieferungsverfahren zu entziehen: "Hinzu kommt, dass gerade die von dem Verfolgten vorgetragenen Umstände, Herbeiführung des der Verurteilung zugrunde liegenden Geständnisses durch Folter und weiterhin drohende Folter, den Anreiz zur Flucht, um der Strafvollstreckung eines nach Auffassung des Verurteilten auf einem erpressten Geständnis beruhenden Urteils in der Türkei zu entgehen, deutlich werden lassen." (OLG Frankfurt, Beschluss v. 23.5.2006, Az. 2 Ausl A 36/06).
Hier werden menschenrechtlichen Maßstäbe völlig ad absurdum geführt. Das OLG Frankfurt verkennt, dass Herr Karaca wegen der drohenden Folter und aufgrund des unfairen Verfahrens nach der Europäischen Menschenrechtskonvention auf keinen Fall ausgeliefert werden darf. "Die Entscheidung des OLG Frankfurt offenbart unglaubliche Gleichgültigkeit gegenüber Folteropfern", so Marei Pelzer von PRO ASYL.
In seinem Beschluss fordert das OLG Frankfurt die Zusicherung von Seiten des türkischen Staates, dass Herr Karaca seine Haft in einem Gefängnis Typ F fortsetzt und dass die deutsche Botschaft Gelegenheit erhält, den Inhaftierten aufzusuchen und sich über die konkreten Haftbedingungen zu informieren. In einem Typ F-Gefängnis war Herr Karaca aber bereits vor seiner Flucht inhaftiert - in solch einem Gefängnis hat er Misshandlungen erlitten. Welchen Sinn soll eine Zusicherung des türkischen Staates machen, ihn abermals in einem solchen Gefängnis zu inhaftieren?
In einem Anfang des Jahres veröffentlichten Gutachten zur "Rechtsstaatlichkeit politischer Verfahren in der Türkei" kommt der Türkeiexperte Helmut Oberdiek zu dem Ergebnis, dass trotz Abschaffung der Staatssicherheitsgerichte erfolterte Geständnisse noch immer vor den Gerichten als Beweise zugelassen werden. Eine Aussicht auf ein faires Verfahren bestehe damit nicht.
PRO ASYL fordert, dass Herr Karaca umgehend aus der Auslieferungshaft entlassen wird. Als anerkannter Flüchtling ist er dem Schutz des deutschen Staates unterstellt.
Das Bundesjustizministerium ist im Auslieferungsverfahren die letzte Instanz, die über die Zulässigkeit der Auslieferung entscheidet. PRO ASYL fordert die Bundesjustizministerin Zypries auf, die Auslieferung zu verhindern.
gez. Marei Pelzer, Referentin
 
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letzte Aktualisierung: 07.08.06